Die Deutsch-Israelische Gesellschaft hat auf ihrer Bundeshauptversammlung jegliche Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen.
Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft am 11. und 12. November 2017 in Baden-Baden:
Keine Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten, Antizionisten und ihren Duldern
1. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft schließt jede Zusammenarbeit mit Parteien aus dem rechtspopulistischen bis rechtsextremen Spektrum aus. Dies gilt explizit auch für die AfD.
2. Eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei ist für die Deutsch-Israelische Gesellschaft zwar langfristig denkbar, aber bis auf weiteres hochproblematisch. Voraussetzung dafür ist die eindeutige Distanzierung vom Antizionismus und der antisemitischen BDS-Bewegung sowie das Bekenntnis zur Schuld der SED, die mehrere Kriege gegen Israel unterstützt hat.
3. Alle in der Deutsch-Israelischen Gesellschaft aktiven politischen Funktions- und Mandatsträger sind aufgerufen, in ihren Parteien und Fraktionen aktiv und entschieden gegen israelfeindliche Politik einzutreten.
Zu Fragen der Aufnahme von Mitgliedern in die DIG
Das Verfahren der Aufnahme neuer Mitglieder in die DIG ist in den §§4 und 5 unserer Satzung geregelt. Die Mitgliedschaft wird auf Antrag erworben, der Antragsteller erkennt mit dem Antrag die Satzung und die Beitragsordnung an. Über die Annahme des Antrags entscheiden je nach Zuständigkeit und Eingang des Antrags das Präsidium der DIG oder der Vorstand einer rechtlich selbstständigen Arbeitsgemeinschaft; dem jeweils anderen Organ (auch den Vorständen der rechtlich unselbständigen Arbeitsgemeinschaften) ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (nach Präsidiumsbeschluss mit Frist von zwei Wochen zur Äußerung). Die Ablehnung eines Mitgliedsantrags bedarf keiner Begründung gegenüber dem Antragsteller und Dritten (§5 Abs. 5 Satz 3).
Die Organe der DIG brauchen selbst aber natürlich Gründe und Kriterien für Annahme oder Ablehnung eines Antrags. Denn diese Entscheidungen können für den gesamten Verband Bedeutung bekommen, da Mitglieder des Vereins öffentlich immer auch als Teil und damit Vertreter des Vereins angesehen werden können. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds ist daher eine bewusste und verantwortungsvolle Entscheidung.
Eine Ablehnung (die die Ausnahme bleiben wird) kann begründet sein in bekannten und nachweisbaren Äußerungen und Verhaltensweisen des Antragstellers gegenüber Israel, die den Vereinszielen und Vereinsinteressen entgegenstehen und ihnen schaden würden. Ein möglicher Fall wäre etwa die Unterstützung der BDS-Bewegung oder die Verwendung antisemitischer Argumente und Stereotypen.
Gegenwärtig versuchen politische Kräfte in Deutschland, jüdische Gemeindemitglieder und Freunde Israels unter der Flagge der „Unterstützung Israels“ für ihre Kampagne gegen Einwanderung, gegen „Überfremdung durch den Islam“, gegen die „islamische Gefahr“ einzuspannen, Bündnisse einzugehen, und dafür auch in der Deutsch-Israelischen Gesellschaft tätig zu werden.
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft ist sich mit der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland einig: wir lehnen jede Form von Islamfeindlichkeit ab! Denn Rassismus, grundsätzliche pauschale Ablehnung und Bekämpfung von Islam und Muslimen haben die gleichen trüben Quellen wie der Antisemitismus, sie vergiften und gefährden unsere Gesellschaft insgesamt.
Die Mitgliedschaft n rechtsextremistischen Organisationen wie der NPD, die aktive Mitarbeit in Bewegungen wie Pegida schließen daher eine Mitgliedschaft in der DIG aus. Die Mitgliedschaft in der AfD sollte immer Anlass sein, einen Antrag auf Aufnahme in die DIG sorgfältig zu prüfen, Nachforschungen anzustellen, gegebenenfalls ein Gespräch mit dem Antragsteller zu suchen und im Zweifel für den Schutz des Zusammenhalts und des guten Rufs des Vereins zu entscheiden. Das ist legitim und notwendig.